Aufklärung, Rechtsgrundlagen und Hygienestandards
Die Tätowierung wird üblicherweise anders aussehen als z.B. die Zeichnungsvorlage. Ausschlaggebend hierfür sind u.a. Faktoren wie Hautfarbe und -typ. Außerdem müssen Größe, Form und Farben eines Motives der jeweiligen Anatomie des Kunden angepasst werden. Daher ist eine exakte Vorschau des Ergebnisses nicht möglich.
Gesundheitliche Risiken, die durch Tätowierungen hervorgerufen werden können, sind wissenschaftlich zwar belegbar, jedoch bislang nicht weiter erforscht. Trotz sorgfältiger Einhaltung der Hygienevorgaben im Arbeitsablauf können eventuell auftretende Komplikationen, wie allergische Reaktionen, Entzündungen und Infektionen, nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zu deren Vermeidung muss auch der Kunde selbst beitragen, indem er die erhaltenen Hinweise für Verhalten und Pflege nach dem Tätowieren gewissenhaft befolgt. Bei unerwartet auftretenden Problemen im Heilungsprozess ist der Kunde aufgefordert, unverzüglich Kontakt zum Tätowierer aufzunehmen, um die Ursache direkt zu beheben. Eigenmächtiges Handeln kann die Problematik erfahrungsgemäß verschlimmern. Sollte es nötig sein, dass eine Komplikation ärztlich behandelt werden muss, sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, die Kosten der Behandlung zu übernehmen.
Gesundheitlich unbedenkliche Risiken müssen in Kauf genommen werden, wie z.B. ein „Blowout“. Hierbei handelt es sich um ein durch das Bindegewebe bedingtes Auslaufen der Farbe unter der Haut, ähnlich dem von Tinte auf Löschpapier.
Es gibt derzeit kein Verfahren, durch das eine Tätowierung vollständig entfernen kann.
Die rechtlichen Grundlagen und die Hygienestandards für die Arbeit eines Tätowierers variieren regional. Mitunter sind sie so verschieden, dass hierfür am jeweiligen Arbeitsort eine Einweisung/Schulung sowie eine freiwillige Kontrolle durch den Verantwortlichen (mit Befähigungsnachweis) gesondert stattfinden. Der Tätowierer wird so auch über Neuerungen stets auf dem Laufenden gehalten.
Die Entscheidung für Ausführung und Gestaltung des Motivwunsches obliegt dem Kunden, der sich tätowieren lassen will. Alle hierzu mit dem Tätowierer vorab besprochenen Details sind bindend. Die beim Termin ausgehändigte und vom Kunden zu unterzeichnende Einverständniserklärung schließt weitere Rechtsmittel aus.
Der zu erwartende (Höchst-)Preis wird dem Kunden vorab genannt und gilt damit als akzeptiert. Diese Preisabsprache setzt die Zahlungsfähigkeit des Kunden voraus. Abzüglich der ggf. bereits geleisteten Anzahlung, ist die erbrachte Leistung beim Termin bar vor Ort zu begleichen. Etwaige Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Absprache.
Alle individuellen Absprachen zu Motiv und Preis sind verbindlich und werden vertraulich gehandhabt. Wie alle Kundendaten unterliegen sie dem Datenschutzgesetz.