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Preisauskünfte

Wirklich verbindliche Preisauskünfte können nur im Zuge eines umfassenden Gespräches/zur Terminvereinbarung erteilt werden, wobei dazu üblicherweise ein „Von-bis-Rahmen“ angegeben wird und der Preis stets dem jeweiligem Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand entsprechend berechnet wird, sowie auch durch regionale Gegebenheiten teils starken Schwankungen unterliegen kann. In jedem Fall bedarf es einer Anzahlung, um einen Termin zu fixieren.

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