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Anzahlung

Verbindlich zur Terminvereinbarung ist innerhalb der gesetzten Frist 1) in entsprechender Höhe 2) eine Anzahlung per Überweisung o. Bar 3) zu leisten, die als Sicherheit 4) dient, die bei Folgeterminen 5) für alle weiteren dazu herangezogen wird und letztenendes – wie auch bei einem Einzeltermin – nach der Fertigstellung des Tattoos mit verrechnet wird.

Fristgerecht kann der Termin jederzeit verschoben, abgesagt 6) oder – unbedingt nach Absprache – auf Dritte übertragen 7) werden. Bei Ersatzterminen 8) kann es allerdings zu erheblichen Verzögerungen oder Wartezeiten kommen. Auch wenn es Gründe dafür gibt, wieso die Anzahlung verfallen 9) könnte, ist im Zweifelsfall stets mit Entgegenkommen und Kulanz zu rechnen. Dennoch sind die hierzu aufgelisteten Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind ab der Terminvereinbarung verbindlich. Die geleistete Anzahlung gilt zugleich als Einverständnis über diese Regelungen in vollem Umfang.

Bis auf wenige Ausnahmen besteht keinerlei Recht auf Rückerstattung 10). Ein dem Gesamtaufwand entsprechender Anteil, der einer Bearbeitungsgebühr 11) gleichzusetzen ist, wird in jedem Fall einbehalten.

In vereinzelten Fällen, wo Bammer selbst einen Termin nicht wie vereinbart einhalten kann, gibt es natürlich auch eine annehmbare Regelung 12) für Betroffene, die darüber frühstmöglichst in Kenntnis gesetzt werden.

1) Anzahlungsfrist

Spätestens binnen 2 Wochen nach der Terminvereinbarung ist die Anzahlung zu leisten. Bei einem kurzfristig festgelegten Termin, der bereits in den folgenden 4 Wochen stattfindet, ist die Anzahlung jedoch umgehend zu leisten.

2) Die Höhe der Anzahlung

richtet sich nach dem in etwa zu erwartenden Arbeitsaufwand und ist folgendermaßen gestaffelt:

  • 50,- für Termine, die nicht mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen
  • 100,- für bis zu 3 Stunden
  • 200,- für bis zu 5 Stunden
  • 250,- für Termine über 5 Stunden
  • 500,- bis 1000,- für mehrtägige Termine und/oder längerfristige Großprojekte

3) Zahlungsart

Die Anzahlung kann ggf. auch bar hinterlegt werden, zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung darüber. Bevorzugt wird allerdings eine Überweisung an jene Bankverbindung, die in der Bestätigungsmail nach der Terminvereinbarung angeführt ist.

4) Sicherheit/Warum überhaupt?

In erster Linie dient die Anzahlung als Sicherheit dafür, dass vereinbarte Termine verlässlich wahrgenommen bzw. fristgerecht absagt oder verschoben werden. Allerdings stellt es bei finanziellen Engpässen auf Kundenseite auch eine Sicherheit dar, dass zumindest ein gewisser Teil schon bezahlt ist, falls beim Termin vor Ort das Bargeld nicht ausreicht. So kann, vor allem bei einer Serie von Terminen, die Anzahlung zwischendurch zur Bezahlung herangezogen werden, anstatt Termine wegen akuter Geldnot sausen lassen zu müssen.

5) Folgetermine

Für Folgetermine ist keine Anzahlung zu leisten, da die einmal geleistete bereits als Sicherheit für alle weiteren Termine dient und dann beim letzten Termin mitverrechnet wird. Sollte ein Teil der Anzahlung jedoch bereits abgezogen worden sein, z.B. weil diese beim letzten Termin aufgrund fehlenden Bargeldes schon verrechnet worden ist oder durch eine zu späte Absage, so ist die Anzahlung auf jeden Fall aufzustocken bzw. für alle weiteren bereits fixierten Termine erneut zu leisten.

6) Terminabsage

Bis zu 5 Werktage vor dem Termin kann dieser problemlos abgesagt oder verschoben werden – die Anzahlung bleibt in vollem Umfang erhalten. Bei einer Absage bis 48 Stunden vor dem Termin bleiben 75 % der geleisteten Anzahlung erhalten, bis 24 Stunden davor 50 % und bei weniger als 24 Stunden nur noch 25 %. Nur ein Fernbleiben ohne Ankündigung sowie eine unangekündigte Verspätung von mehr als einer Stunde hat den 100%igen Verfall der Anzahlung zur Folge.

7) Terminübertragung

Nicht generell, aber vereinzelt kann nach Absprache ein bereits vereinbarter Termin auch an eine dritte Person übertragen werden. Dies bedarf allerdings Bammers ausdrücklicher Zustimmung nach Rückmeldung und Bestätigung aller Beteiligten, was die Anzahlung auf 75 % der ursprünglich geleisteten Summe mindert.

8) Ersatztermine

Sie können natürlich nur im Rahmen der Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, wodurch es zu erheblichen Verzögerungen kommen kann oder man anstatt der langen Wartezeit eine evtl. weitere Anreise in Kauf nehmen muss.

9) Verfall der Anzahlung

Abgesehen von unangekündigten Verspätungen von über einer Stunde, ist komplettes Fernbleiben von einem Termin ohne Bescheid zu geben, Grund für den völligen Verfall der Anzahlung ebenso wie grob fahrlässiges oder auch unverantwortbares Verhalten Dritten gegenüber, der wiederholte Bruch von Vereinbarungen oder der vorsätzliche Verstoß gegen die Hausordnung beim Termin vor Ort.

Wer ab dem Tag einer Absage mehr als 2 Jahre verstreichen lässt, ohne sich selbst in diesem Zeitraum um einen Ersatztermin zu bemühen, nimmt den völligen Verfall der Anzahlung in Kauf, sowie, dass sich nach dem ersten Jahr das Guthaben auf 75% der ursprünglich geleisteten Summe mindert.

10) Rückerstattung

Generell besteht keinerlei Recht auf Rückerstattung der Anzahlung, es sei denn, dass seitens Bammer der Termin nicht wahr genommen werden konnte und binnen der folgenden 2 Jahre kein neuer Termin vereinbart werden konnte.

Bei Absagen von Kundenseite kann nur die jeweilige Summe gut geschrieben werden, die, einem Gutschein ähnlich, 2 weitere Jahre ihre Gültigkeit behält. Sie ist auch auf Dritte übertragbar, wobei aber ansonsten keinerlei Möglichkeit zur Aus-/Rückzahlung besteht.

11) Bearbeitungsgebühr

Je nach organisatorischem Aufwand und anhand des Umfanges dessen, was zu dem nicht eingehaltenen Termin vorzubereiten war, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die sich auf max. 50 % der Anzahlung beläuft und somit den hinterlegten Betrag vor der Endabrechnung entsprechend mindert.

12) Regelung zur Absage

In vereinzelten (Not-)Fällen wie z.B. durch schwere Krankheit, Tod, Terror, Naturkatastrophen, Wasserrohrbruch, Autopannen, Bahn- oder Pilotenstreik und jede andere Form von höherer Gewalt, muss sich Bammer das Recht vorbehalten, Termine leider auch sehr kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. Abhängig von dem Grund und womöglich durch fehlende alternative Terminmöglichkeiten binnen der folgenden 2 Jahre wird ggf. dann auch eine Rückerstattung in Betracht gezogen. Sollte die Absage den Kunden derartig kurzfristig erreichen, dass diesem durch die Anfahrt oder ähnliches bereits unnötige (Mehr-)Kosten entstanden sind, so werden ihm diese zur bestehenden Anzahlung für einen anderen Termin gutgeschrieben.

Nur wenn Bammer selbst der Leidtragende wäre, wie z.B. durch Tod, Privatkonkurs oder ein schweres Leiden über den Zeitraum von 2 Jahren hinaus, muss der Kunde leider damit leben, anspruchslos ohne jede Gegenleistung auf eine geleistete Anzahlung und deren Rückforderung zu verzichten.

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