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Ausschlussgründe

Es gibt Gründe, bestimmte Personen als Kunden nicht anzunehmen oder warum ein Termin vor Ort noch abgebrochen werden kann/muss.

Folgende Personen(-gruppen) werden nicht tätowiert:

  • Jugendliche unter 16 Jahren
  • Schwangere und stillende Frauen
  • Personen, die aktuell unter einer schweren Krankheit leiden
  • Personen, die unter einer stark wirkenden Medikamentation stehen (z.B. Antibiotika)
  • Personen, deren geistiger Zustand offensichtlich deren Vertragsfähigkeit ausschließt
  • Bedienstete von Polizei oder Justiz (sie sind verpflichtet, dies unverzüglich bekanntzugeben)

Es bleibt vorbehalten, Termine auch ohne Angabe von weiteren Gründen abzusagen bzw. abzubrechen, wenn beim Kunden eine zu starke Beeinträchtigung besteht, z.B. durch:

  • einen sehr schwachen Kreislauf
  • weniger als 4 Stunden Schlaf in der Nacht vor dem Termin
  • mangelnde Nahrungsaufnahme am Tag des Termins
  • die vorherige Einnahme von Alkohol/Medikamenten/harten Drogen
  • relevante Allergien
  • eine akut vorherrschende Infektion (z.B. Grippe)
  • Leiden wie Epilepsie, Hämophilie, HIV oder Hepatitis
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